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Alles rund um Reifen.

Machen Sie Ihr Auto winterfit!
Wichtige Verkehrsregeln im Winter
Tempolimits bei Nebel und Schnee, zugeschneite Schilder, ungeräumte Straßen: Kennen Sie alle wichtigen Vorschriften?

schnee Nicht angepasste Geschwindigkeit“ dominiert als Unfallursache die Unfallstatistiken. Doch wann fährt man zu schnell? Da überschätzen sich auch und gerade im Winterhalbjahr viele Autofahrer. Und viele wissen nicht oder haben vergessen, dass es bei Nebel und Schnee selbstverständlich offzielle Tempolimits auch auf der Autobahn gibt.

Bei Sichtweiten unter 50 Meter durch Nebel, Schneefall oder Regen darf auch auf der Autobahn maximal 50 Stundenkilometer schnell gefahren werden. Gegebenenfalls muss das Tempo noch weiter verringert werden. Und nicht vergessen: Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Nebel unter 50 Meter Sichtweite eingeschaltet werden, nicht bei Schneefall oder Regen! Nächste Frage: Was ist eigentlich mit komplett zugeschneiten Verkehrsschildern? Gelten diese, wenn man sie gar nicht erkennen kann? Antwort: Nein! Aber zwei wichtige Ausnahme sind unbedingt zu beachten: Die an ihrer Form klar erkennbaren Schilder „Vorfahrt achten“ und „Stop“.

Wer kennt sie nicht: Vor allem morgens im Berufsverkehr fährt so mancher nur mit einem freien Guckloch in der Windschutzscheibe – Nase dicht an der Scheibe. Hauptsache, pünktlich im Büro. Geht das in Ordnung? Nein! Das kostet fünf Euro Strafe. Schwerwiegender: Bei einem dadurch verursachten Unfall kann die Versicherung eventuell wegen grober Fahrlässigkeit in der Haftpflicht eine Beteiligung (Regress) fordern und in der Kasko die Zahlung verweigern. Oft wird geschimpft, wenn Straßen im Winter nicht geräumt sind. Hat man eigentlich Anspruch auf eine Entschädigung vom Staat, wenn auf nicht geräumten Straßen ein Unfall passiert? In der Regel nicht. Autofahrer müssen lauft Gerichtsurteil „Straßen so annehmen, wie sie sich darbieten“. Das heißt: Die Fahrweise muss auf die Verhältnisse eingestellt werden.

Wischblätter
Eis und Schnee, Sand, Staub und Insektenteile greifen die Wischblätter der Scheibenwischer stark an. Um immer freie Sicht zu haben, müssen sie alle sechs Monate ausgetauscht werden. Schlieren und Streifen können sonst beim Autofahren stark irritieren insbesondere in der dunklen Jahreszeit.
Kostenloser Lichttest
Falsch eingestellte Scheinwerfer sind ein großes Sicherheitsrisiko – A.T.U testet kostenlos

lichttest Sehen und gesehen werden ist das A und O im Straßenverkehr. Dies für möglichst viele Verkehrsteilnehmerz ?u erreichen,i?st Ziel des „Licht-Test“, der bundesweit größten Aktion zur Verkehrssicherheit, die jährlich im Oktober stattfindet.

Nicht funktionierende oder falsch eingestellte Scheinwerfer werden insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen in Herbst und Winter zu einem erheblichen Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer. Umso wichtiger ist es gerade in der dunklen Jahreszeit, mit einer einwandfreien Lichtanlage im Auto unterwegs zu sein.

Die Straßenverkehrsordnung gibt genau vor, was im Rahmen des Lichttests zu überprüfen ist. Folgende acht Beleuchtungspunkte am Fahrzeug werden in den Prüfstellen auf Funktion und Einstellung kontrolliert: Fern- und Abblendlicht, Nebel-, Such- und andere erlaubte Zusatzscheinwerfer, Begrenzungs- und Parkleuchten, Bremslichter, Schlusslichter, Warnblinkanlage,Fahrtrichtungsanzeiger und Nebelschlussleuchte.

Schöner Nebeneffekt: Autofahrer, die die aktuelle Licht-Test-Plakette an der Windschutzscheibe kleben haben, kommen oft schneller durch die Verkehrskontrolle. Denn an dem markanten Signet erkennen die Ordnungshüter, dass die Lichtanlage bereits von Fachleuten überprüft wurde.

Lampen an in Europa
Autofahrer, die jetzt ins Ausland reisen, sollten beachten, dass in vielen europäischen Ländern eine Ganztages-Lichtpflicht gilt. Jüngstes Beispiel ist Polen. Hier muss nach Angaben des ADAC seit Mitte April 2007 mit Tagfahr- oder Abblendlicht gefahren werden. Bisher mussten Autofahrer in Polen nur in der Zeit von 1. Oktober bis Ende Februar auch tagsüber das Licht einschalten. Bei Verstößen gegen die Lichtpflicht drohen Geldbußen von mindestens 52 Euro. Außer in Polen gilt die Ganzjahres-Lichtpflicht auch in Dänemark,Estland, Finnland, Island, Italien, Österreich, Kroatien, Lettland, Norwegen, Schweden, Slowenien, Mazedonien, Montenegro, Tschechien, Rumänien und Ungarn. In Ungarn und Italien ist Licht am Tag allerdings nur außerorts vorgeschrieben. Eine Empfehlung, ganzjährig mit Licht zu fahren, sprechen Bulgarien, Deutschland, die Schweiz und Frankreich aus. Wer ohne Licht fährt, hat in diesen Ländern aber keine Geldbuße zu befürchten. Informationen zu wichtigen Verkehrsbestimmungen gibt es auch im Internet auf der Homepage www.adac.de.
Wie gibt man Starthilfe am Auto?
Starthilfekabel gehört zur Standardausrüstung des Bordwerkzeugs – Im Not- oder Hilfefall sieben Schritte beachten

starthilfe An kalten Tagen im Herbst, Winter oder Frühjahr wird so mancher Autofahrer beim Starten seines Wagens von einem „Schwächeanfall“ der Batterie überrascht. Was nun? Anschieben ist bei Fahrzeugen mit Katalysator sowieso tabu. Das ist ohnehin nur sinnvoll, wenn in der Batterie noch ausreichend Spannung für den Zündfunken vorhanden ist.

Vor allem bei Dieselfahrzeugen ist Anschieben mühselig und meist vergeblich, weil diese Motoren genügend Lufttemperatur für den ersten Zündvorgang brauchen (Vorglühen). Bleibt also nur die Starthilfe mit dem Kabel, das deswegen schon weitgehend zur Standardausrüstung des Bordwerkzeugs gehören sollte. Allzu sorgloser Umgang damit kann zu Schadensfällen führen.

Die Bedienungsanleitung eines jeden Pkw erklärt zumeist auch den Umgang mit dem Starthilfekabel. Wichtig dabei ist die Reihenfolge. Zwei Dinge braucht man zur Starthilfe: Ein zweites Auto und jeweils ein Starthilfekabel für die Plus- und Minus-Verbindung. Wenn ein Auto liegen geblieben ist, ist die einfachste Lösung, eine Verbindung von einer funktionsfähigen zu einer leeren Batterie herzustellen.

Folgende Schritte sind erforderlich:

  1. Nur Batterien gleicher Nennspannung verwenden.
  2. Beide Kfz-Motoren abstellen und alle Verbraucher (außer Warnblinkanlage beim Spender) abschalten.
  3. Zuerst das rote Starthilfekabel an den Pluspol der entladenen Batterie anklemmen, anschließend die andere Klemmzange mit der Spenderbatterie verbinden.
  4. Dann das schwarze Kabel an den Minuspol des helfenden Fahrzeugs anklemmen. Danach das freie Ende des Kabels an blanke Stelle des Havarie-Fahrzeuges abseits der Batterie anklemmen, beispielsweise Motorblock (Hinweise des Fahrzeug- Herstellers beachten).
  5. Darauf achten, dass die Kabel nicht in den Bereich des Lüfters oder des Keilriemens geraten.
  6. Motor des helfenden Fahrzeugs starten, dann Motor des Havarie-Fahrzeugs starten (maximal 15 Sekunden) und laufen lassen. 7. Kabel in umgekehrter Reihenfolge abklemmen. Nach der Starthilfe das liegengebliebene Fahrzeug über eine größere Distanz fahren, um die Batterie zu laden oder am nächstmöglichen Ladegerät nachladen.
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