Leistungen zum fairen Preis bei der Mobilitätsgarantie
Geltungsbereich
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Die Leistungen der Mobilitätsgarantie im Überblick:
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Pannenhilfe am Pannenort bis zu 105,- € oder
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Abschleppen bis zu 155,-€
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Bergen ohne Kostenlimit
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Ersatzteilversand ins Ausland
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Übernachtung bis zu 3 Nächten, pro Person bis zu 52,-€* oder
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Zur Fortsetzung der Fahrt: Bahnfahrt 2.Klasse*
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* Sofern die Panne mehr als 50 km Luftlinie vom Wohnort entfernt ist.
Über die Pannenhilfe hinaus gehende Kosten für Reparaturen und benötigte Ersatzteile werden
vom Versicherer nicht getragen.
Leistungsbeschreibung
Pannenhilfe am Pannenort bis zu 105 Euro
Kann nach einer Panne die Fahrt oder Reise mit dem versicherten Fahrzeug nicht angetreten
oder fortgesetzt werden, sorgt der Versicherer für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am
Pannenort durch ein Pannenhilfsfahrzeug und trägt die hierdurch entstehenden Kosten. Der
Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich, einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug
mitgeführten und verwendeten Kleinteile, auf 105 Euro.
Bergen ohne Kostenlimit oder Abschleppen bis zu 155 Euro
Kann nach einer Panne die Fahrt oder Reise mit dem versicherten Fahrzeug nicht fortgesetzt
werden, und ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort nicht möglich, vermittelt
der Versicherer das Bergen und Abschleppen des Fahrzeuges und trägt die hierdurch entstehenden
Kosten. Die Kosten für das Bergen trägt der Versicherer in voller Höhe, die Kosten für das
Abschleppen werden bis zu 155 Euro übernommen.
Ersatzteilversand ins Ausland
Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Fahrzeuges an
einem ausländischen Pannenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgt der Versicherer
dafür, dass der Versicherungsnehmer diese auf schnellstmöglichem Wege erhält, und trägt alle
entstehenden Versandkosten.
Übernachtung bis zu drei Nächten, pro Person bis zu 52 Euro*
Ist das versicherte Fahrzeug nach einer Panne nicht fahrbereit und ist die Panne mehr als 50
km Luftlinie vom Wohnort entfernt, werden für höchstens drei Nächte Übernachtungskosten erstattet,
jedoch nicht über den Tag hinaus, an dem das Fahrzeug wiederhergestellt werden konnte. Der
Höchstbetrag beläuft sich auf 52 Euro je Übernachtung und Person.
Zur Fortsetzung der Fahrt: Bahnfahrt 2. Klasse*
Kann das versicherte Fahrzeug nach einer Panne, weder am Schadentag noch am darauffolgenden
Tag wieder fahrbereit gemacht werden, oder im Falle eines Totalschadens, und ist die Panne mehr als
50 km Luftlinie vom Wohnort entfernt, vermittelt der Versicherer für den Versicherungsnehmer und
die berechtigten Insassen
a. die Fahrt – nach Wahl der versicherten Person – entweder vom Pannenort zu dem im
Versicherungsschein genannten Wohnsitz des Versicherungsnehmers oder die Fahrt vom Pannenort zum
Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs;
b. die Rückfahrt vom Zielort zum Pannenort, wenn feststeht, dass das Fahrzeug dort wieder
fahrbereit ist. Andernfalls erstattet der Versicherer die Kosten für die Rückfahrt vom Zielort zu
dem im Versicherungsschein genannten Wohnsitz des Versicherungsnehmers;
c. die Fahrt zum Schadensort für eine Person, wenn das Fahrzeug dort erst nach erfolgter
Rückfahrt zu dem im Versicherungsschein genannten Wohnsitz wieder fahrbereit gemacht ist
und trägt die hierdurch entstehenden Kosten nach folgender Maßgabe:
Die Kostenerstattung erfolgt bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse einschließlich der
Zuschläge. Ferner übernimmt der Versicherer die Taxikosten zum und vom nächst erreichbaren
öffentlichen Verkehrsmittel bis zu 25 Euro.
* Sofern die Panne mehr als 50 km Luftlinie vom Wohnort entfernt ist.