Mobilitätsgarantie

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Leistungen zum fairen Preis bei der Mobilitätsgarantie

Geltungsbereich

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Die Leistungen der Mobilitätsgarantie im Überblick:
Pannenhilfe am Pannenort bis zu 105,- € oder
Abschleppen bis zu 155,-€
Bergen ohne Kostenlimit
Ersatzteilversand ins Ausland
Übernachtung bis zu 3 Nächten, pro Person bis zu 52,-€* oder
Zur Fortsetzung der Fahrt: Bahnfahrt 2.Klasse*
* Sofern die Panne mehr als 50 km Luftlinie vom Wohnort entfernt ist.



Über die Pannenhilfe hinaus gehende Kosten für Reparaturen und benötigte Ersatzteile werden vom Versicherer nicht getragen.


Leistungsbeschreibung

Pannenhilfe am Pannenort bis zu 105 Euro
Kann nach einer Panne die Fahrt oder Reise mit dem versicherten Fahrzeug nicht angetreten oder fortgesetzt werden, sorgt der Versicherer für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Pannenort durch ein Pannenhilfsfahrzeug und trägt die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich, einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile, auf 105 Euro.


Bergen ohne Kostenlimit oder Abschleppen bis zu 155 Euro
Kann nach einer Panne die Fahrt oder Reise mit dem versicherten Fahrzeug nicht fortgesetzt werden, und ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort nicht möglich, vermittelt der Versicherer das Bergen und Abschleppen des Fahrzeuges und trägt die hierdurch entstehenden Kosten. Die Kosten für das Bergen trägt der Versicherer in voller Höhe, die Kosten für das Abschleppen werden bis zu 155 Euro übernommen.

 
Ersatzteilversand ins Ausland
Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Fahrzeuges an einem ausländischen Pannenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgt der Versicherer dafür, dass der Versicherungsnehmer diese auf schnellstmöglichem Wege erhält, und trägt alle entstehenden Versandkosten.


Übernachtung bis zu drei Nächten, pro Person bis zu 52 Euro*
Ist das versicherte Fahrzeug nach einer Panne nicht fahrbereit und ist die Panne mehr als 50 km Luftlinie vom Wohnort entfernt, werden für höchstens drei Nächte Übernachtungskosten erstattet, jedoch nicht über den Tag hinaus, an dem das Fahrzeug wiederhergestellt werden konnte. Der Höchstbetrag beläuft sich auf 52 Euro je Übernachtung und Person.

Zur Fortsetzung der Fahrt: Bahnfahrt 2. Klasse*
Kann das versicherte Fahrzeug nach einer Panne, weder am Schadentag noch am darauffolgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden, oder im Falle eines Totalschadens, und ist die Panne mehr als 50 km Luftlinie vom Wohnort entfernt, vermittelt der Versicherer für den Versicherungsnehmer und die berechtigten Insassen

a. die Fahrt – nach Wahl der versicherten Person – entweder vom Pannenort zu dem im Versicherungsschein genannten Wohnsitz des Versicherungsnehmers oder die Fahrt vom Pannenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs;

b. die Rückfahrt vom Zielort zum Pannenort, wenn feststeht, dass das Fahrzeug dort wieder fahrbereit ist. Andernfalls erstattet der Versicherer die Kosten für die Rückfahrt vom Zielort zu dem im Versicherungsschein genannten Wohnsitz des Versicherungsnehmers;

c. die Fahrt zum Schadensort für eine Person, wenn das Fahrzeug dort erst nach erfolgter Rückfahrt zu dem im Versicherungsschein genannten Wohnsitz wieder fahrbereit gemacht ist

und trägt die hierdurch entstehenden Kosten nach folgender Maßgabe:

Die Kostenerstattung erfolgt bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse einschließlich der Zuschläge. Ferner übernimmt der Versicherer die Taxikosten zum und vom nächst erreichbaren öffentlichen Verkehrsmittel bis zu 25 Euro.

* Sofern die Panne mehr als 50 km Luftlinie vom Wohnort entfernt ist.


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