Das am Produkt angebrachte Energielabel zeigt die Klassifizierung des jeweiligen Reifens im Hinblick auf Kraftstoffverbrauch, Nasshaftung und Lautstärke. Die europaweit einheitliche Kennzeichnungspflicht gilt für alle nach dem 30. Juni 2012 produzierten Reifen.
Ab 1. Mai 2021 gilt die EU-Verordnung 2020/740 mit neuen Vorgaben zur Reifenkennzeichnung. Ziel der neuen Verordnung ist es, mehr Transparenz über Leistungseigenschaften von Reifen zu schaffen, um Verbrauchern die bestmögliche Kaufentscheidung zu ermöglichen. Entsprechend wurde das seit 2012 bestehende Reifenlabel überarbeitet.
Das Symbol mit der Zapfsäule steht für den Rollwiderstand des Reifens. Je geringer der Rollwiderstand ist, umso weniger Energie (CO2) wird verbraucht und desto geringer ist der Kraftstoffverbrauch. Die Einteilung erfolgt von Klasse A (grün und damit höchste Kraftstoffeffizienz) bis Klasse E (rot und damit geringste Kraftstoffeffizienz).
Die Regenwolke symbolisiert die Nasshaftung, die entscheidend für die Fahrsicherheit ist. Reifen mit ausgezeichneter Nasshaftung verkürzen den Bremsweg enorm. Die Einteilung der Leistung erfolgt in die Klassen - A (= höchste Leistung, kürzester Bremsweg) bis E (= geringste Sicherheit, längster Bremsweg).
Das Symbol mit dem Lautsprecher zeigt das externe Rollgeräusch in Dezibel (dB) an. Der Messwert gibt die Lautstärke des Vorbeifahrgeräusches an. Die Einteilung der Lautstärke erfolgt in Klassen – A (= leiser Reifen) bis C (= lauter Reifen).
Der Berg mit einer Schneeflocke ist das 3PMSF-Zeichen und kennzeichnet einen Winter- oder Ganzjahresreifen. Nur Reifen mit dieser Darstellung auf dem Reifenlabel oder der Reifenflanke sind zulässige Winterreifen.
Der Berg mit einer Schneespitze gilt für PKW-Reifen (C1). Es stellt eine zusätzliche Angabe für die Grip-Fähigkeit auf vereisten Fahrbahnen dar und ist nur vorhanden, wenn der Reifen diese Eigenschaft vorweisen kann.
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